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Front gegen Bürokratie-Hengste: Saftblog muss bleiben!

Elita Wiegand 15 Dezember 2006 12 Kommentare

Unglaublich, aber wahr: Das Saftblog wurde jetzt wegen Rufausbeutung, Urheberrechtsverletzung, Irreführung und Markenrechtsverletzung« von einer Anwaltskanzlei, die den Deutschen Olympischen Sportbund e.V. vertritt, abgemahnt: 150.000 Euro Strafe! Hintergrund sind zwei Berichte, die im Blog veröffentlicht wurden: Einer trägt den Titel: Die Olympiade von Turin beginnt morgen, der andere Nacholympische Gedanken im Sport sind wir Spitze.

Ein Schlag ins Gesicht! Die engagierten Saftblogger schreiben zu Recht, dass sie nicht jeden Eintrag vorher juristisch prüfen lassen können – von den horrenden Kosten wollen wir gar nicht reden! Wir haben dem Saftblog irre viel zu verdanken, weil uns Jörg Holzmüller mit dem Bloggen angesteckt hat. “Geben und Nehmen” – jetzt sind wir gefragt!”

Inzwischen sind über 100 Kommentare eingegangen und überall Beiträge erschienen. Diskussion – auch bei Connected Marketing.

Nicht aufgeben!

Walther ist Partner in unserem Business-Club und deshalb bitte ich Euch alle, Kommentare im Saftblog zu hinterlassen und damit Euere Solidarität zu bekunden! Bitte liebe Kirstin, lieber Jörg – nicht aufgeben!


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12 Kommentare »

  • Jörg Holzmüller sagte:

    Ehrlich gesagt, sind wir beide, Kirstin und ich, ein wenig durch den Wind: es ist unglaublich, was hier im Netz, aber auch in der realen Welt passiert. Wir können nur Danke und nochmals Danke sagen für diese tolle und breite Unterstützung. Wir ziehen den Hut vor soviel Engagement.

  • problematik.net » und wieder eine abmahnung… oder wie der deutsche olympische sportbund werbung für seine sache macht… sagte:

    [...] olympische sportbund werbung für seine sache macht…’ RSS feed fuer kommentare und trackback URI fuer ‘und wieder eine abmahnung… oder wie der deutsche olympische sportbund werbung fürseine sache macht…’   [...]

  • Alexander Greisle sagte:

    Fassen wir es mal so zusammen: Da existiert ein Verband von Sportbürokraten der so “wichtig” und “gefestigt” ist, dass er durch eine kleine Kelterei in der Provinz Sachsens offensichtlich solche Einnahmeverluste erleidet, dass seine Existenz bedroht ist. Wie sonst lassen sich die bekannt gewordenen Inhalte und die 17 (!) Seiten sozialinkompetentem Gefasel erklären?

    Und es gibt Ex-Olypmpiasieger die namentlich diesem Verein vor- und für ihn geradestehen. Unglaublich. Das taugt nicht mal als virales Marketing, diese Aktion.

  • michael alex wilcke sagte:

    Hallo Frau Wiegand und Mitstreiter,

    durch Zufall sind wir etwa um Mitternacht auf Beiträge in Exciting Commerce (ecommerce) und im ConnectedMarketing Blog gestossen, worauf sich schon in den Morgenstunden hitzige Diskussionen zur Kernfrage der “Olympischen Ringe” ergeben haben, u.a. auch zwischen mir und PR-Blogger Klaus Eck usw.

    Man kann zwar einem Bäcker die Warenbezeichnung “Weltmeisterbrötchen” verbieten oder z.B. einem Metzger die Bezeichnung “Olympiawurst mit Olympiadengewinnerkraft” (UWG), aber keinem Presseerzeugnis die Berichterstattung über das sog. olympische Geschehen (§ 4 OlympSchG).

    Da das “Saftblog” den Begriff “Olympiade” nicht in Verbindung mit der Bewerbung von Produkten, sondern im Rahmen einer neutralen und daher redaktionellen Berichterstattung verwendet hat, liegen die inkriminierten Tatbestände nicht vor, und zwar weder nach 12 BGB noch eine Urheberrechtsverletzung.

    Das Argument des offenbar schwer hochtrainierten Sportlervereins, das Medium sei nur deshalb eine Art kommerzielle Fruchtsaft – Vertriebswebsite, weil es “Saftblog” heißt, geht in die Hose. Auch wenn diese Online – Zeitschrift für Fruchtsäfte im Rahmen des Gewerbebetriebes eines Safterzeugers erscheint. Denn: denn schon ein kurzer Blick auf die Texte und Bilder des “Saftblogs” zeigt, dass hier schon mal auch eindeutig unter § 2 TDG (Teledienstegesetz) zu subsumieren wäre, da die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung eindeutig im Vordergrund steht. Aber im übrigen bedürfte es sowieso nicht der Analogieziehung via TDG, um das Saftblog eindeutig als vom GG geschütztes Medium einzuordnen.

    Allein die Tatsache, dass sich in Deutschland ein Sportlerverein entblöden darf und es wagt, gegen einen der Grundpfeiler der Demokratie, nämlich gegen die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit anzutreten, und sei es auch nur, wenn der Gegner eine kleine Internet – Fachzeitschrift für Fruchtsäfte ist, ist ein beispielloser Skandal, der in den nächsten Tagen dazu führen wird, dass dieser Verein namens DOSB von der Presse in die Mangel genommen wird. Hier haben herkömmliche Medien mit Bloggern vereint zu marschieren, da beide Contentlieferanten vor dem Grundgesetz als Journalisten anzusehen sind.

    Obwohl das “Saftblog” nach Artikel 5 Grundgesetz im Rahmen der freien Meinungsäußerung wie jedes andere Pressemedium auch (Blogger sind deshalb Journalisten, weil das Grundgesetz im Jahre 1949 nur den Begriff der Pressefreiheit, aber noch nicht den Begriff Blogger kennen konnte) über Olympische Spiele berichten darf, meinen offenbar schwer gedopte Abmahn – Sportvereine, das verfassungswidrige OlympSchG (Olympiaschutzgesetz) verböte die Nennung des Namens “Olympiade” in Presseerzeugnissen.

    Das würde dazu führen, dass nicht nur die Blogger, die über Olympia oder Olympiaden berichten, sondern bei restriktiver Auslegung des (im übrigen sowieso) verfassungswidrigen Olympiaschutzgesetzes morgen auch 300 deutsche Zeitungen und Zeitschriften zusperren müssen.

    Das müssen sie nicht, da ja allein schon das kleine Saftblog jeden dieser Prozesse selbstverständlich gewinnen würde und daher sich nicht zu fürchten braucht … mehr

    Zur Frage der Schutzwürdigkeit des Symbols der Olympischen Ringe gab es heute schon in den frühen Morgenstunden virtuelle Kommentardiskussionen z.B. zwischen ConnectedMarketing, PR-Blogger Klaus Eck und dem happywinnerblog sowie dem “Lawblog”, wobei die erste Quelle, auf die wir alle reagiert haben, anscheinend mW Exciting Commerce (ecommerce) war:

    Es ist richtig, dass das verfassungswidrige Olympiaschutzgesetz die Verwendung der sog. Olympischen Ringe streng regelt und an Lizenzgebühren knüpft. Die Kernfrage lautet allerdings, ob es zulässig ist, einem Medium, z.B. dem SPIEGEL, der Berliner Morgenpost oder aber auch einem Online – Magazin für Fruchtsaftfreunde die Abbildung zu untersagen.

    Das ist der heikle Punkt, denn mit § 4 OlympiaSchG kommt der DOSB mit Sicherheit nicht durch.

    Das müsste durch die Instanzen durchgezogen werden. Auf jeden Fall wird das SAFTBLOG nicht nur noch berühmter, sondern man liebt es sozusagen auch, und das hat es verdient, oder.

  • Elita Wiegand (author) sagte:

    Lieber Herr Wilcke,
    danke für Ihre Hintergrundinfos. Erst mal finde ich es klasse, dass in Ihrem Happywinner Blog
    und vielen anderen Blogs heftig diskutiert wird und wie ich finde, auch qualifiziert. Von der rechtlichen Seite habe ich keine Ahnung, aber Sie und andere (inzwischen auch einige Rechtsanwälte) liefern jede Menge Hintergründe. Wußte zum Bespiel nicht, dass es wesentlich ist, dass das “Saftblog” den Begriff “Olympiade” nicht in Verbindung mit der Bewerbung von Produkten verwendet hat. Was mich (menschlich) wahnsinnig daran ärgert, ist die Unverschämtheit, eine Summe von 150.000 Euro in den Raum zu stellen. Für was bitteschön? Für fünf bunte Ringe aus dem Altertum?
    Ja klar, wird das Saftblog jetzt noch berühmter und noch mehr geliebt :-)

  • michael alex wilcke sagte:

    Nun, Frau Wiegand, keiner will den Mittelständler Walther jetzt aufhetzen, Risiken einzugehen, aber die haben ja wohl ihren RA. Ein Musterprozess wäre nämlich sehr wichtig für die Frage der Zukunft des Corporate Bloggings insgesamt. Das Pech war das – und ich wusste DAS JA BIS HEUT NACHT AUCH NICHT!! – dass diese Ringe durch ein eigenes Gesetz (!) geschützt sind. Das ist unzumutbar für eine normale Firma, sich vor jedem Bild ein Rechtsgutachten einholen zu müssen. Da muss der Gesetzgeber her. Ihnen und mir kann morgen dasselbe passieren. Saftblog müsste voll die Schiene einer unabhängigen Hauszeitschrift fahren, das stärkte imho die Position in Richtung Pressefreiheit. mfg Ihr Wilcke.

  • Michael Fromm sagte:

    Danke, liebe Elita, dass Du auf diesen unglaublichen Vorgang hingewiesen hast. Der Saft-Blog verdient unser aller Unterstützung!

  • Doc Sarah Schons sagte:

    Ich faß es nicht !

    Und DAS “unserem” Saftblog!

    Möge ein Boykott aller Menschen mit Sportgeist, aller Sponsoren und öffentlichen Förderer des “DOSB” diesen Verein dahin bringen, wo er hingehört. Der hat scheint´s mit der eigentlichen olympischen Idee inhaltlich-gesellschaftlich-philosophisch eh nicht viel gemeinsam.

    Vereinsmeier kommst Du nach Schilda, so verkündige dorten…
    Let´s Blog about Olympia – allerorten :-)

    Bin ich froh, daß uns damals in der Grundschule im Zeichenunterricht niemand dabei erwischt hat, als die ganze Klasse ohne Rechtsbeistand die olympischen Ringe vor sich hinzirkelte. Und bin ich froh, daß meine zypriotische Freundin Olympia noch in Freiheit und unbehelligt von Abmahnungen ist – zumal sie auch noch Ringe unter den Augen hat.

    Die Tollitäten der Parteien und Vereine hier im Land haben ein Ausmaß angenommen, das mich glauben macht, es sei pausenlos Karneval. Der ist nämlich auch nicht komisch.
    (Und wenn Alle an Karneval Saft trinken würden, käm auch gar keine Stimmung auf – vielleicht fürchten sich DOSB und Co. davor?! Oder haben Angst, daß ein “Saftblog” die Fans ernüchtert und klar denken läßt?!)

    Wie war das jetzt mit Meinungs- Presse- Rede-Freiheit?! Denk ich an Deutschland ich der Nacht…

    Blog auf!

  • Wolfgang Horbach sagte:

    Diese Abmahnseuche ist unglaublich. Sicher hat niemand etwas gegen einen vernünftigen Schutz von Rechten. Aber wenn wegen der Darstellung von 5 bunten Kreisen (ich weiß ja nicht, ob schon die Nennung der o.R. gefährlich ist ;-) ) die Existenz einer kleinen Firma gefährdet wird, hört der Spaß auf.

    Neulich las ich davon, dass ein Schüler mehrere Tausend Euro bezahlen sollte, weil er ein kleines Bild auf seiner Homepage verwendet hatte. Da wurde dann für die Anwaltskosten ein Streitwert von 50.000 EUR festgesetzt. Für ein Bild! Hat der Fotograf dafür ein Jahr rund um die Uhr gearbeitet?

    Absurdistan geht noch weiter: Am Samstag hat mir ein Anwalt für Medienrecht erzählt, dass es schon gefährlich ist, wenn ich zum Fotografen gehe und mir ein Passfoto machen lasse. Das darf ich dann nicht im Internet für meine Homepage verwenden! Falls man es doch tut, kann der Fotograf einen abmahnen und hohe Schutzrechte verlangen! Also demnächst beim Fotografen immer schön bestätigen lassen, dass man das Bild von sich selbst in allen Medien ohne Zahlung von weiteren Gebühren verwenden darf! Das ist kein Scherz, sondern traurige Realität eines entarteten Rechtsverständnisses!

  • Jörg Holzmüller sagte:

    Mußte zu später Stunde natürlich hier auch nochmal vorbeischauen, um alle Kommentare zu lesen. Und zur Zeit lese ich recht viel. Danke und allen ein schönes abmahnfreies Wochenende. Es ist toll, wie ihr Euch einsetzt.

  • michael alex wilcke sagte:

    … nur noch zum Abschluss: Das trifft das Kernproblem ganz genau. Wir schließen bei uns das Thema mit folgendem kurzen Beitrag von heute:

    Ich möchte doch noch einmal zu einem Beitrag bei Klaus Eck verlinken, den ich für sehr informativ und gelungen halte. Der letzte Absatz des Beitrags enthält sinngemäß, was ich in einigen Kommentaren bei Saftblog, ConnectedMarketing (Oetting) und Elita Wiegand (innovatin.in.de) ebenfalls gesagt habe: hier fehlt die Judikatur. Deshalb auch schon – ich glaube, es war drei Uhr früh, wir kamen zufällig von einer Adventfeier und ich sitze dann natürlich am Notebook, klassisches polytoxes Suchtverhalten – am 15. Dezember mein Titel: “AUSPROZESSIEREN!” … bei Frau Wiegand habe ich dann noch übrigens in einem Kommentar hinzugefügt, Vorsicht, Blogger und gutmeinende Ratgeber sollten jetzt nicht den Mittelständler Walther aufhetzen, in ggf. unvertretbare Prozessrisken treiben.

    Hier aber der mE zentrale letzte Absatz im Beitrag beim PR-Blogger, man sollte den ganzen Artikel aufmerksam lesen.

    (Zitat Arne Trautmann) – Leider scheint mir die Frage in der vorliegenden Fallgestaltung noch nicht durch Rechtsprechung geklärt. Richtig und wichtig wäre daher, dass jemand vortritt und diese Dinge in die Hand nimmt, damit sich keine ungute falsche Übung einschleicht … MIT EINEM GUTEN URTEIL IM RÜCKEN WÄRE ALLEN GEHOLFEN.

  • Wolfgang Horbach sagte:

    Unser Protest scheint zu wirken. Der Focus berichtet heute: Weblogs: Neue Abmahnwelle im Internet.

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