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Haustüren und öffentliche Strassennetze in NRW

Alexander Greisle 6 Juni 2007 13 Kommentare

Halten Sie durch:

Die “Sperre” für den Eingriff in die Privatsphäre durch den Kernbereichsschutz betrifft vorrangig nur die Frage, ob die behördliche Maßnahme in einem Bereich stattfinden, der erhöhte Schutzanforderungen begründet, weil sich der Bürger dort besonders “sicher” sein darf, unbeobachtet zu agieren. Aktionen “mit” oder “in” einer Wohnung, die an das öffentliche Strassennetz angeschlossen ist, zählen nicht dazu. Die zahlreichen Risiken, die heute mit dem Wohnen erkennbar verbunden sind “holen” einen solchen Wohnung aus dem “Kernbereich” heraus und machen sie grundrechtlich gesehen zur “Sozialsphäre”.

Dabei ist der Schutz der Persönlichkeitsrechte wichtig. So sind zwar Schutzvorkehrungen (wie Haustüren) nützlich und wichtig, sie können aber nicht jenen Grad an Sicherheit gewährleisten. Wer Persönliches in einer Wohnung aufbewahrt, geht ein erhebliches Risiko ein und darf sich dann auch nicht “sicher” wähnen, wenn er marktübliche Haustüren installiert hat.

Grober Unfug?

Richtig. Aber genau so versucht wohl ein Gutachten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zu den Verfassungsbeschwerden gegen die heimliche Online-Durchsuchung von PCs eben diese zu begründen. Im Wesentlichen habe ich oben nur die Begriffe Rechner/PC durch Wohnung, Internet durch Strassennetz und Firewall durch Haustüre ersetzt…

Edit: Ein sehr lesenwerter Beitrag in der Technology Review (Ende des Wohlwollens von Gordon Bolduan) beschreibt, wie die öffentlichen Gelder für Forschung zu Themen des Datenschutzes immer weiter zurück gefahren werden. Datenschutz der Bürger und informationelle Selbstbestimmung ist kein Ziel des Staates mehr.


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13 Kommentare »

  • Doc Sarah Schons sagte:

    Sozialsphäre – aha.
    Wassen das?!

    Nun bitte ergänzen durch den großen Lauschangriff auf Arztpraxen (Computer UND Telefon) – ist schon legitim – ich hatte Euch alle gewarnt davor und vor der e-card.
    Wieso hat das eigentlich NIEMAND ernst genommen?!

    Meinen Eid des Hippokrates und die Verschwiegenheitspflicht halte ich definitiv ein. Ihr könnt mir nach wie vor geplante Banküberfälle oder sonstwas erzählen. Bleibt bei mir…

    Aber wenn Ihr Hartz IV bekommt, ich aber Kenntnis von Eurem Haus auf Mallorca oder Appartement im Kosovo habe, unterliege ich neuerdings der Berichtspflicht… theoretisch, juristisch..

    Arztgeheimnis… good bye…

  • Johannes Borgard sagte:

    Steuerfahndung: Darf Kontrollbesuche durchführen , bestätigte das höchste Finanzgericht bereits im Dezember des vergangenen Jahres (BFH-Beschluss vom 22.12.2006, Az. VII B 121/06).
    Kontrollbesuche der Steuerfahndung in angemessenen Abständen sind von den gesetzlichen Vorschriften gedeckt. Zur Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle dürfen Grundstücke und Geschäftsräume betreten werden, soweit dies zur Feststellung von Besteuerungsgrundlagen erforderlich ist. Art und Umfang bestimmt die Steuerfahndung nach pflichtgemäßem eigenem Ermessen.

    Das Recht, Betriebsräume zu betreten, um dort im Zusammenhang mit der Verpflichtung des Betriebsinhabers zur Auskunftserteilung Geschäftsbücher und Akten zu prüfen oder Waren und Einrichtungen zu besichtigen, ist nicht als Eingriff in das Hausrecht zu qualifizieren.

  • Johannes Borgard sagte:

    @ doc Sarah
    dito..

  • Alexander Greisle (author) sagte:

    Hoppla, wusste ich gar nicht. Danke für die Info. Frage dazu: Dürfen die Finanzbeamten das auch heimlich und ohne Anwesenheit des Bewohners/Besitzers bzw. (wie bei Hausdurchsuchung) “neutraler” Zeugen, die ja auch schon mal vom Ordnungsamt sein können?

  • Doc Sarah Schons sagte:

    DIE machen, was sie wollen… seit heute gilt ja auch das Grundgesetz nix mehr….

  • Achi of Avalon (Doc Blog Dog) sagte:

    Werte Leser,
    nur am Rande sei erwähnt, was ab 1.7.2007 passiert: Gläserner Bürger wird zur Realität.
    Die lebenslängliche Steuer-Identifikationsnummer…

  • Alexander Greisle (author) sagte:

    bevor du jetzt die kommentare komplett kaperst, schreibe ich mal schnell den 8. Damit es 4:4 steht. :-D

  • Johannes Borgard sagte:

    @Alexander Geisle
    Nach einem begründeten Anfangsverdacht die Auslegung, was dafür ausreichend ist, liegt im Ermessen der zuständigen Staatsbediensteten), dürfen die Steuerfahnder Alles, soweit begründet. Wenn sich später herausstellt, Alles haltlose Vermutung, ändert dass an der Durchführung der Maßnahmen und der eingetretenen Folgen nichts. Ein Denunziant muss heute nicht mal mehr benannt werden.
    Da hilft nur: “Immer schön sauber bleiben”, und ein guter Steuerberater.

  • Alexander Greisle (author) sagte:

    Also am besten nicht mehr aus dem Haus zum Kunden gehen, damit man auch da ist, wenn die Staatsdiener (machen ja auch nur ihren job) kommen. Nicht, dass die arme Ehefrau überrumpelt wird…

  • Doc Sarah Schons sagte:

    Sorry, will hier nicht die comments “kapern” – aber das Grundgesetz im Gesundheitswesen außer Kraft gesetzt solltet Ihr alle wissen…

  • Johannes Borgard sagte:

    Keine Mehrheit im Bundesrat für Schäubles geforderte verschärfte Telefonüberwachung und Computer-Durchsuchungen.

    Na, mal was Erfreuliches!

  • Alexander Greisle (author) sagte:

    Da bin ich mir noch nicht so sicher, die Fallen stecken wie immer im Kleingedruckten. Punkte, die der BR weiter fordert:

    • Bei Überwachung über 6 Monate hinaus, keine erneute richterliche Genehmigung. Begründung: “Überlastete Gerichte”
    • Daten nicht sofort löschen, auch nicht wenn private Infos. Begründung: Man könnte sie ja später nochmal brauchen.
    • Benachrichtigung über erfolgte Durchsuchung nur, wenn auch ermittelt wird (es sich also nicht vermeiden lässt). Hybsche Vertuschungsmaßnahmen
    • Provider sollen Daten auch zur Verfolgung von Delikten nach dem Urheberrecht herausgeben müssen. Ziel: Tauschbörsen und Co. Eine interessante Öffnung für Interessen, die weit über die staatlichen hinaus gehen…

    Das macht mir noch viel mehr Sorgen. Nachzulesen alles und noch viel mehr in der Drucksache 275/07 des Bundesrates (pdf).

    Zitat Heise: “Empfehlungen der Ausschüsse, zügig eine Befugnis für heimliche Online-Durchsuchungen von Festplatten und Speicherplattformen im Netz zu schaffen und die Verpflichtung der Anbieter zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten von sechs auf zwölf Monate auszuweiten, fanden zwar keine Mehrheit. Insgesamt gehen den Ländern die Pläne der Regierung zur Telekommunikationsüberwachung aber noch nicht weit genug.” (Quelle)

    Ich glaube nicht, dass das das Stop-Schild für Schäuble ist, für das der stern es hält.

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