Endlich: Recht auf Glück im Grundgesetz verankert
Wolff Horbach
1 April 2008
4 Kommentare
In der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776 ist das Streben nach Glück (pursuit of happiness) verankert:
We hold these truths to be self-evident, that all men are created equal, that they are endowed by their Creator with certain unalienable Rights, that among these are Life, Liberty and the pursuit of Happiness.
Jetzt hat endlich das Grundgesetz nachgezogen. Der Bundestag hat heute mit großer Mehrheit einen neuen Artikel 1a beschlossen:
Jeder hat das Recht nach Glück zu streben. Das Verbreiten von schlechten Nachrichten ist zu möglichst zu unterlassen. Näheres regelt ein Bundesgesetz. Alle Bürger sind aufgerufen, konstruktive Vorschläge einzubringen.
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Nicht schlecht für den 1.4.
Ach Matthias, du sollst konstruktive Vorschläge machen und nicht die Menschen in die Irre leiten.
Ich finde, es wird höchste Zeit, dass das Glück in unserer Verfassung festgeschrieben wird. Hat den Amerikanern ja offensichtlich bisher nicht geschadet…
Aber in Deutschland? Man muss sich nur die griesgrämigen Politiker anschauen… Oh Mensch, jetzt bin ich auch wieder negativ…
Ok, Ich habe die Uhrzeit auf meine Rechne auf den 31.3. zurückgestellt und nehme die Meldung ernst.
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