Sanierung
Reform des Insolvenzrechts
Im letzten Jahr hat die Zahl der insolventen Firmen deutlich abgenommen und es erwiesen sich nur knapp 30.300 Firmen als zahlungsunfähig. Durch das neue Insolvenzrecht werden vermutlich mehr Firmen vor der Pleite gerettet, weil die Chancen zur Sanierung steigen. Die Reform des Insolvenzrechts tritt ab dem 1. März 2012 in Kraft.
Das neue Insolvenzrecht soll Unternehmer dazu motivieren, frühzeitig die Notbremse zu ziehen und die drohende Zahlungsunfähigkeit anzumelden. Mit dem neuen Gesetz will man verhindern, dass Unternehmen die Insolvenz verschleppen und nicht mehr zu retten sind. Somit gewinnt die frühzeitige Sanierung an Bedeutung. Doch diese Tendenz gefällt vielen Insolvenzverwaltern nicht und ohne gerichtliche Anordnung wird das sogenannten Insolvenzplanverfahren bisher nicht umgesetzt.
Nach dem Ziel und Schwerpunkt des Gesetzes sollen...
- Gläubiger einen stärkeren Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters nehmen können
- Ausbau und Straffung des Insolvenzplanverfahrens
- Vereinfachung des Zugangs zur Eigenverwaltung
- Größere Konzentration der Zuständigkeiten der Insolvenzgerichte
In dem neuem Gesetz bestimmt in § 270b InsO:
Hat der Schuldner den Eröffnungsantrag bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gestellt und die Eigenverwaltung beantragt und ist die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos, so bestimmt das Insolvenzgericht auf Antrag des Schuldners eine Frist zur Vorlage eines insolvenzplanes. Die First darf höchstens drei Monate betragen. Der Schuldner hat mit dem Antrag eine mit Gründen versehene Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwaltes oder einer Person mit vergleichbarer Qualifikation vorzulegen, aus der sich ergibt, dass drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und die angestrebte Sanierung nicht aussichtslos ist.
Johannes Borgard
Borgard Consulting und Treuhand GmbH
Buchprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft
Neben dem Antrag auf Verfahrenseröffnung mit Eigenverwaltung ist ein weiterer Antrag auf Schutz zur Vorbereitung einer Sanierung zu stellen.
Wichtig: Die Umsetzung des Verfahrens bedarf der Einbeziehung einer fachversierten Person und das kostet in der Regel Geld.
(Johannes Borgard)
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